Hungerlohn und GPS-Überwachung: Unternehmer verurteilt

Saarbrücken (dpa/lrs). Für einen Stundenlohn von 2,80 Euro und überwacht mit GPS-Gerät ließ ein Unternehmer Südosteuropäer für sich schuften. Das Landgericht Landau verurteilte den 27-Jährigen im Februar wegen Sozialbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, wie der Zoll heute in Saarbrücken bekanntgab. 

Der Zoll war dem Mann auf die Schliche gekommen, weil er seine Angestellten 2012 acht Monate lang in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bei der Altkleidersammlung beschäftigt hatte, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden. Damit habe er 58.000 Euro Sozialabgaben hinterzogen, hieß es. Es stellte sich heraus, dass er selbst die vereinbarten 800 Euro Monatslohn bei einer täglichen Arbeitszeit von zwölf Stunden an sechs Tagen die Woche nur nach Gutdünken zahlte.

08.04.2014 Ta