Illegale Aufnahmen mit Drohne: Fotograf muss Strafe zahlen

Torgelow/Schwerin (dpa/mv). Das Schweriner Verkehrsministerium hat erstmals ein Bußgeld gegen einen Luftbildfotografen verhängt, der mit einer Drohne arbeitet. Der Unternehmer aus Torgelow (Kreis Vorpommern-Greifswald) muss 1.500 Euro Strafe zahlen, erklärte Steffen Wehner, Sprecher des Ministeriums. Der Fotograf habe die Strafe bereits akzeptiert. Der Mann soll die Drohne mehrfach ohne nötige Aufstiegsgenehmigung genutzt und die Bilder auch veröffentlicht haben. «Bei uns haben sich Leute beschwert, die beim Hafenfest in Ueckermünde waren», sagte Wehner. Dort sei die Drohne mehrfach abgesackt und sehr tief über die Leute hinweggeflogen. Weitere Anzeigen habe es bei der Polizei gegeben.

Das Ministerium sei die oberste Luftfahrtbehörde, erläuterte Wehner. Unbemannte Flugobjekte dürften generell nur mit Aufstiegsgenehmigung, die 150 Euro koste, betrieben werden und maximal 100 Meter hoch fliegen. Das gelte auch für Modellflieger. Der Fotograf hat mit seinen Luftbildern auch schon eine Ausstellung in den Räumen des Torgelower Landtagsabgeordneten Patrick Dahlemann (SPD) bestritten. Für eine Prüfung, ob die Bilder den Bestimmungen zum Urheberrecht und zum Datenschutz entsprechen, seien anderen Behörden zuständig, erklärte Wehner.

17.12.2014 Ta