Karlsruhe (dapd). Trunkenheit im Straßenverkehr wird auch dann bestraft, wenn die Blutprobe von einem Polizisten und nicht von einem Richter angeordnet wurde. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass der Bluttest trotz fehlender richterlicher Anordnung verwendet werden darf.
15.03.2011 dv