Berlin (dapd). Der Autobrandstifter von Berlin muss mit einer hohen Haftstrafe rechnen. «Der Strafrahmen bewegt sich zwischen einem und zehn Jahren», sagt Jens von der Wedel, Rechtsanwalt und Präsidiumsmitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Sollte in einigen Fällen sogar Gefahr für Leib und Leben bestanden haben, könnte sich der Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre erhöhen.
Ein 27-jähriger Mann hatte am Wochenende gestanden, aus Frust zwischen Juni und August in Berlin 67 Autos angezündet zu haben.
Eine genaue Prognose, wie lange der Täter hinter Gitter muss, sei zum jetzigen Zeitpunkt äußerst schwierig. «Das hängt unter anderem davon ab, ob ein Täter schuldfähig ist oder ob strafmildernde Umstände vorliegen», sagt der Rechtsanwalt. Der Festgenommene hatte persönlichen Frust als Tatmotiv angegeben. «Frust ist in der Regel kein Strafmilderungsgrund», so von Wedel.
Bewährung unwahrscheinlich
Im Falle einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren könne die Vollstreckung unter bestimmten Umständen auf Bewährung ausgesetzt werden. «Ich wage aber die Prognose, dass dies bei der hier zu erwartenden Strafe nicht in Betracht kommen wird», sagt von Wedel.
Theoretisch bestünde auch die Möglichkeit, dass der Beschuldigte bis zum Prozessbeginn wieder auf freien Fuß gesetzt werde. «Angesichts der Vielzahl der Brandstiftungen ist davon aber wohl nicht auszugehen. Die Straferwartung ist so hoch, dass Fluchtgefahr bestehen könnte», sagt von Wedel. Wenn eine Wiederholung der Taten zu befürchten sei, könnte auch dies ein Grund sein, den Tatverdächtigen in Untersuchungshaft zu behalten.
Ob die Autobesitzer mit einer Entschädigung rechnen können, sei hingegen ungewiss. «Zivilrechtlich ist das klar, dass der Täter für die von ihm verursachten Schäden aufkommen muss. Aber es bleibt die Frage, ob er dazu finanziell überhaupt in der Lage ist», sagte von Wedel. Nach Polizeiangaben wurde mit den Brandsätzen Schaden in Millionenhöhe verursacht.
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25.10.2011 dv