Berlin (dpa/bb). Nicht nur im Ruhrgebiet geht es den Rockern an den Kragen. In Berlin ist jetzt das Tragen des «geflügelten Totenkopfs» als Symbol des Rockerclubs Hells Angels verboten. Eine Sprecherin der Polizei bestätigte heute Morgen einen entsprechenden Bericht der «Bild»-Zeitung.
Hintergrund sei ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 7. April 2014. Verboten sei demnach bereits das Tragen des Totenkopfsymbols, es bedürfe dafür nicht der Bezeichnung «Hells Angels». Bekleidung mit dem Symbol kann laut Polizei ebenfalls beschlagnahmt werden. Das Tragen kann mit Geldbußen, in schweren Fällen auch mit Haftstrafen geahndet werden.
30.05.2014 Ta