Hamburg (dapd). Wegen des verbotenen Umgangs mit kinderpornografischen Bildern ist ein ehemaliger Jugenddiakon am Donnerstag vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg verurteilt worden. Der Angeklagte erhielt nach Angaben des Oberlandesgerichts eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten.
07.07.2011 dv