Frankfurt/Main (dpa). Im Kampf gegen einen Kinderpornoring hat die Polizei in mehreren Bundesländern Wohnungen durchsucht. Gegen insgesamt 80 Tatverdächtige wird ermittelt. Sie sollen sich nach Angaben der Fahnder zwischen September 2011 und Mai 2014 etwa via Mail, WhatsApp oder Skype über den sexuellen Missbrauch von Kindern unterhalten und kinderpornografische Bilder und Videos miteinander getauscht haben.
Aktionen gab es in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bekanntgab. Wie viele Wohnungen bundesweit durchsucht wurden, konnte eine Sprecherin nicht sagen.
In Hessen wurden laut Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften die Wohnungen von zwölf Tatverdächtigen im Alter zwischen 20 und 56 Jahren überprüft. Zahlreiche digitale Datenträger sowie weitere Beweismittel seien sichergestellt worden. Schwerpunkte der Aktionen in Hessen seien der Süden und die Mitte des Landes gewesen.
Datenmaterial wurde Verdächtigen zum Verhängnis
In Sachsen-Anhalt seien die Ermittler in Halle und Magdeburg tätig geworden, in Baden-Württemberg wurden zwei Wohnungen im Bereich der Polizeipräsidien Ulm und Stuttgart durchsucht, wie das Landeskriminalamt in Stuttgart meldet. In Hamburg ging es um die Wohnung eines 24-Jährigen im Stadtteil Billstedt. Bei diesem Verdächtigen geht es laut der Ermittler um drei Fälle mit jeweils 10 bis 18 Bildern. Der Mann sei auf freiem Fuß, einen Haftbefehl gebe es nicht.
Auf die Spur der Beschuldigten kamen die Fahnder nach einer Durchsuchung der Wohnung eines mutmaßlichen Nutzers eines geschlossenen Internetforums aus dem hessischen Kreis Darmstadt-Dieburg im August 2014. In dessen Wohnung wurde seinerzeit der Generalstaatsanwaltschaft zufolge reichlich Datenmaterial sichergestellt. Nach der Auswertung dieser Daten sowie weiterer Ermittlungen des Polizeipräsidiums Südhessen hätten die 80 Tatverdächtigen schließlich identifiziert werden können.
12.06.2015 Ta