Zollfahnder haben im Landkreis Günzburg zeitgleich neun Wohnungen von mutmaßlichen Käufern illegaler Kugelbomben durchsucht. Die Sprengkörper waren per Post aus Osteuropa geliefert worden. Etliche Pakete mit der verbotenen Pyrotechnik wurden sichergestellt.

Gefährlich und verboten: Bei einem Versanddienstleister in Ulm haben Zollfahnder diese Kugelbomben sichergestellt.
Das Zollfahndungsamt München schloss mit dieser Maßnahme einen im Oktober 2025 begonnen Ermittlungskomplex ab. Die Beamten stellten sicher, dass bei den neun Tatverdächtigen keine weiteren Kugelbomben vorhanden sind.
Den Käufern auf der Spur
Dem Einsatz war vor zwei Monaten die Entdeckung von illegalen Kugelbomben in Postpaketen und eine ad hoc durchgeführte Wohnungsdurchsuchung im Landkreis Günzburg vorausgegangen. Ein 26-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Günzburg steht nun im Verdacht, für sich und für die anderen neun Beschuldigten illegale Pyrotechnik – darunter zahlreiche Kugelbomben – in Osteuropa beschafft zu haben.
Bei der Postkontrolle durch Zollbeamte des Hauptzollamts Ulm kam man auf die Spur des Mannes. Bereits am 13. Oktober waren vier an ihn gerichtete Pakete mit je 25 kg Gewicht bei einem Ulmer Versanddienstleister kontrolliert worden. Dabei stieß man sowohl auf illegale Feuerwerkskörper als auch auf mehrere Kugelbomben aus Osteuropa.

Brisanter Fund: Die gefährlichen Sprengkörper wurden per Post verschickt.
Nicht für privaten Gebrauch
Wie die Zollbehörde erläutert, sind die unter die Kategorie «F4» fallenden Kugelbomben mit einem Gewicht von ein bis zwei Kilogramm aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht für den Privatgebrauch zugelassen.
Aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchsuchten Zollfahnder aus München zwei Tage später die Wohnung des mutmaßlichen Empfängers. Dabei fanden sie über 200 Kugelbomben. Der Abtransport und die weitere Lagerung der hochexplosiven Sprengkörper wurden von einem darauf spezialisierten Unternehmen übernommen.
Nicht Feuerwerk, sondern Sprengkörper
Während der Durchsuchung befand sich bereits ein weiteres an den Beschuldigten adressiertes Paket in Zustellung. Beamte des Hauptzollamts Ulm fingen es ab und stellten es sicher. Dieses Paket enthielt weitere 10 Kugelbomben aus Osteuropa.
Der 26-jährige Tatverdächtige sowie die neun weiteren Beschuldigten verfügen über keine behördliche Erlaubnis, um Feuerwerkskörper der Kategorie „F4“ * zu erwerben oder zu importieren. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen und des Zollfahndungsamts München wegen Verdachts von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz dauern an. Anhaltspunkte dafür, dass mit den illegalen Kugelbomben weitere Straftaten begangen werden sollten, liegen bisher nicht vor.
«Erhebliche Verletzungs- und Lebensgefahr»
Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien (F1, F2, F3, F4) eingeteilt, die ihre Gefahr, ihren Einsatzzweck und die Altersbeschränkung definieren. Die Kategorien F1 und F2 sind für Privatpersonen bestimmt, während für F3 und F4 eine Erlaubnis benötigt wird. Kugelbomben sind ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko, warnt der Zoll.
«Es sind keine harmlosen Feuerwerkskörper, sondern hochexplosive Sprengkörper, die erhebliche Verletzungs- und Lebensgefahr bergen. Kugelbomben zählen in Deutschland zu den illegalen Feuerwerkskörpern, da sie aufgrund ihrer hohen Explosivkraft nicht für den privaten Gebrauch zugelassen sind.» Der Besitz, Verkauf oder Transport solcher Feuerwerkskörper könne mit empfindlichen Strafen geahndet werden, heißt es weiter in einer Pressemitteilung des Münchner Zollfahndungsamts.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk findet man auf der Internetseite der Zollbehörde.
Fotos: Zoll
18.12.25 wel

