Lebenslängliche Strafe für Mord an langjähriger Freundin

Nürnberg (dap-bay). Wegen Mordes an der 26-jährigen Jessica P. hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Angeklagte Denise R. am Montag zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Im Juli 2010 war die ehemalige Schulfreundin des Opfers zu 14 Jahren und drei Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil im Mai 2011 aufgehoben, weil Mordmerkmals nicht ausreichend geprüft worden waren.

Am Montag sah es die Strafkammer als erwiesen an, dass die 30-jährige Denise R. im Sommer 2008 die junge Frau tötete, um einen EC-Kartenbetrug zu vertuschen. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte indes einen Freispruch gefordert. Die Angeklagte hatte ihre Schuld immer bestritten.

Überraschend neuen angeblichen Täter präsentiert
Zu Beginn des zweiten Prozesses Anfang Dezember hatte die Angeklagte überraschend ihren Ex-Verlobten als Täter ins Spiel gebracht. Er soll ihr wenige Tage nach der Bluttat gestanden haben, Jessica R. umgebracht zu haben. Ein Motiv habe er ihr nicht genannt, erklärte die 30-Jährige. Sie habe bis zuletzt gehofft, dass er sich der Polizei stelle. Da er dies bisher nicht getan habe und sie sich inzwischen getrennt hätten, sei sie nicht mehr bereit, weiter unschuldig für ihn im Gefängnis zu sitzen.

Für den Prozess war die Aussage nicht von Belang. Hier ging es nur um die Einordnung der Tat als Totschlag oder Mord. Um die Schuldfrage von Denise R. neu zu verhandeln, müsste ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt werden. Einen entsprechenden Schritt kündigte ihr Anwalt nun an.

Schon zu spät für Vertuschungsversuch
Nach Überzeugung des Gerichts tötete Denise R. ihre Freundin mit mehr als 40 Stich- und Schnittwunden, weil sie einer Gegenüberstellung mit einem Bankangestellten entgehen wollte, bei dem sie zwei Monate vor der Tat mit der gestohlenen EC-Karte des Ehemannes des Opfers insgesamt 7.000 Euro abgehoben hatte.

Zum Zeitpunkt der Tat habe sie nicht gewusst, dass das Ehepaar sie bereits wegen Betrugs angezeigt habe, argumentierte der Vorsitzende Richter. Denise R. habe sich also Chancen ausgerechnet, dass die Angelegenheit im Sande verläuft, wenn sie Jessica zum Schweigen bringen würde.

20.12.2011 Ta