Trier (dapd). Der Mann nahm das Urteil wie auch die Begründung ohne Regung entgegen. Er tötete nach Überzeugung des Gerichts seine 20-jährige ehemalige Lebensgefährtin am Abend des 3. Juni vergangenen Jahres im Wohnhaus der Frau in Höchstberg in der Verbandsgemeinde Kelberg mit insgesamt zwölf Hammerschlägen vorsätzlich. Dieses Vorgehen zeuge von einem «absoluten Vernichtungswillen», hieß es in der Urteilsbegründung.
Streitereien vor der Tat
Am Tattag hatten sich Täter und Opfer zunächst mehrmals gestritten. Zur Tat kam es dann laut Gericht, als beide hintereinander die Treppe im Haus hinunter gingen. Der Angeklagte schlug der Frau, die nach Überzeugung des Gerichts arglos vor ihm ging, mit einem schweren Hammer auf den Kopf. Nachdem sie die Treppe hinunter gestürzt war, habe er ihr noch elf weitere Hammerschläge im Kopf und Halsbereich versetzt.
Dass die Tat im Affekt geschah, schloss das Gericht aus. Der Mann habe gezielt gehandelt und sich nach der Tat «cool» gegeben. Die Verteidigung hatte argumentiert, die Frau habe den Angeklagten durch Bemerkungen über ihr Sexualleben mit ihrem neuen Freund provoziert.
22.04.2011 dv