Leiharbeiter mussten für Fehler zahlen: Vorgesetzte angeklagt

Oldenburg (dpa/lni). Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat zwei Männer wegen Erpressung von Leiharbeitern in der Fleischbranche angeklagt. Sie sollen zwischen Januar 2012 und Januar 2013 im Landkreis Cloppenburg von Mitarbeitern in sechs Fällen für kleine Fehler bei der Arbeit Strafgelder zwischen 100 und 1.000 Euro verlangt haben. Die Anklage sei bereits im Februar beim Amtsgericht Cloppenburg erhoben worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Rüppell.

Die beiden Schichtleiter und Vorarbeiter im Alter von 52 und 30 Jahren sollen den Leiharbeitern mit Entlassung gedroht haben. Nach Rüppells Angaben droht bei gewerbsmäßiger Erpressung eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

04.11.2014 Ta