Lohn der guten Tat: Doppelte Festnahme

Braunschweig (wel). Das traf sich gut! Weil sie einem gerade verhafteten 48-Jährigen vor der Fahrt in die Justizvollzugsanstalt noch ein Päckchen Tabak kaufen wollten, gelang Fahndern der Braunschweiger Polizei gleich noch eine zweite Festnahme. An einem Kiosk trafen die Beamten zufällig auf einen 57-Jährigen, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl bestand. Beide Männer, einschlägig wegen schweren Diebstahls und Einbruchs vorbestraft, sind für die Fahnder alte Bekannte und haben noch eine einjährige und eine zweimonatige Haftstrafe abzusitzen.

Wegen der alten Zeiten“ wollten die Beamten den Wunsch des Jüngeren, Tabak auf die Reise mitnehmen zu dürfen, nicht abschlagen. An dem dazu angesteuerten Kiosk war der zweite Gesuchte gerade damit beschäftigt, Bier fürs gemütliche Wochenende zu kaufen. Als die Beamten auch den 57-Jährigen festnahmen, galt: Gleiches Recht für alle! Der Mann durfte sich für den Knast auch noch mit Tabakwaren eindecken.

17.04.2010 dv