Starnberg (dpa/lby). Bei den tödlichen Schüssen vom Sommer auf einen psychisch kranken Mann in der Starnberger Polizeiwache haben die Beamten in Notwehr gehandelt. Dies hat die Staatsanwaltschaft den drei uniformierten Schützen bescheinigt. Die Polizisten hätten keine andere Möglichkeit als den Schusswaffengebrauch gehabt, um den für sie lebensbedrohenden Angriff abzuwehren, verkündete die Münchner Staatsanwaltschaft heute. Der 71-Jährige wurde am 7. Juni erschossen, nachdem er den Ermittlungen zufolge mit einem Küchenmesser auf die Beamten losgegangen war.
Die Überprüfung ergab nach den Angaben der Justizbehörde, dass der Mann seit Jahren an einer wahnhaften Schizophrenie litt und mehrfach in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war. Der Patient habe seine Betreuerin mit dem Tode bedroht. In der Notwehrsituation feuerten die drei Beamten insgesamt sieben Schüsse auf den 71-Jährigen ab. Mindestens ein Projektil traf den Angreifer in den Kopf.
11.10.2013 Ta