Koblenz (dapd). Der ehemalige Modern-Talking-Sänger Thomas Anders darf sich nicht mehr negativ über das Eheleben mit seiner Ex-Frau Nora Balling äußern. Im Falle einer Zuwiderhandlung werde ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro fällig, urteilte das Landgericht in Koblenz.
Der Sänger hatte in seiner Autobiografie «100 Prozent Anders» seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungssucht vorgeworfen. Mit ihrer Unterlassungsklage und dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung wollte Balling nun erreichen, dass Anders Äußerungen zu ihrer Person in Fernsehsendungen und Lesungen künftig unterlässt.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Argumentation der Klägerin, die auf eine bei der Ehescheidung 1998 vereinbarte Verschwiegenheitsklausel gepocht hatte. In dieser Klausel ist festgelegt, dass keine Details aus dem Eheleben nach außen dringen dürfen.
05.11.2011 dv