Miese Geschäfte mit Taubstummen

Düsseldorf (dapd). Weil sie taubstumme Landsleute ausgebeutet haben, sind ein Mann und eine Frau aus Polen vom Düsseldorfer Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Gericht verhängte gegen den 44-jährigen Mann zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels, seine 36-jährige Ehefrau erhielt anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Sie hatten nach Ansicht des Gerichts taubstumme Polen nach Deutschland gelockt und sie als billige Arbeitskräfte und Bettler missbraucht.

Das Ehepaar hatte die Behinderten zwischen 2005 und 2007 in verschiedene Großstädte wie Düsseldorf, Köln, Bonn, Dortmund oder Hannover geschickt. Die Verpflegung der Taubstummen sei unzureichend gewesen, erklärte der Richter. Etliche wurden auch misshandelt.

27.01.2012 dv