Missbrauch – Rentner in Sicherungsverwahrung

Bonn (dapd). Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes muss ein 74-jähriger Rentner aus Mechernich fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Bonner Landgericht verhängte gegen den Wiederholungstäter zusätzlich Sicherungsverwahrung.

Der frühere Dreher hat die vierjährige Tochter seiner Lebensgefährtin zu sexuellen Handlungen gezwungen und daraus auch einen Pornofilm gedreht. Wegen ähnlicher Delikte war der Angeklagte bereits zu insgesamt siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht stufte den Mann trotz seines hohen Alters als weiterhin gefährlichen Hangtäter ein. Sein Lebenslauf sei geradezu geprägt davon, Vertrauensverhältnisse auszunutzen, um sich an kleine Mädchen heranzumachen.

29.06.2011 dv