(XY-Spezial vom 28. Mai 2025)
Viele Menschen erteilen Anderen im Alter eine Vorsorge- oder Generalvollmacht. Das ist vom Gesetzgeber gewollt und auch gut so. Doch die Vollmacht kann auch missbraucht werden.
Eine Vorsorge-Vollmacht kann im Alter sinnvoll sein. Doch nur wenn dem Bevollmächtigten die privaten Interessen und das Wohl des Vollmachtgebers wichtig sind. Das ist nicht immer der Fall. Manchmal erschleichen sich unseriöse Personen solch eine Vollmacht – mit schwerwiegenden Folgen.
Vertrauensmissbrauch
Zunächst wird älteren, oft alleinlebenden Menschen Hilfe angeboten – etwa Unterstützung bei Einkäufen, Arzt- oder Bankbesuche bis hin zur Pflege. Das Ziel: Vertrauen aufbauen und unentbehrlich werden. Irgendwann schlägt das Verhalten um: Die Senioren werden regelrecht isoliert, Angehörige werden abgewimmelt. Zudem schüren unseriöse Personen Ängste. So wird beispielsweise behauptet, die Familie sei nur am Erbe interessiert und wolle die pflegebedürftige Person ins Heim abschieben. Am Ende wird eine Generalvollmacht gefordert, mit der das private Vermögen abgeschöpft werden kann.
Richtig vorsorgen. So geht’s:
- Rechtzeitig an Vollmachten denken! Diese vor Zeugen vefassen und Abschriften hinterlegen – zum Beispiel beim Hausarzt, im Vorsorgeregister, bei Freunden oder bei der Bank.
- Ausschließlich Personen bevollmächtigen, denen man uneingeschränkt und schon lange vertraut!
- Schriftlich festhalten, was gewünscht und was abgelehnt wird! Auch von diesen Wünschen sollten unbedingt Kopien bei Vertrauten, der Bank, dem Arzt etc. hinterlegt werden. Nur so kann im Streitfall der wahre Wille des Vollmachtgebers festgestellt werden.
- Eigene Geschäftsfähigkeit vom langjährigen Hausarzt attestieren lassen und dieses Attest der Vollmacht beifügen.
- Ausdrücklich verbieten, dass der Bevollmächtigte sich selbst begünstigt! Dieser darf sich lediglich seine Auslagen erstatten lassen. Dafür sollen Belege vorgelegt und aufbewahrt werden. Verlangen, dass einem selbst und einem Vertrauten regelmäßig Kontoauszüge vorgelegt werden.
- Schenkungen grundsätzlich ausschließen!
- Erklären, ob und welche Verbindlichkeiten bestehen! Denn oft wird fälschlich behauptet, ein Darlehen müsse zurückgezahlt werden.
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