Stuttgart (dapd). Nach dem Amoklauf von Lörrach mit 4 Toten und 18 Verletzten hat das Landratsamt einem Zeitungsbericht zufolge eine Sonderprüfung aller Waffenbesitzer angeordnet. Dabei soll geklärt werden, ob die offiziell registrierten 4.535 Waffenbesitzer im Landkreis Lörrach auch einen Bedarf für den Besitz einer Schusswaffe nachweisen könnten, zum Beispiel durch die Mitgliedschaft in einem Schützenverein. Künftig wird eine solche Prüfung im Zusammenhang mit der routinemäßigen Zuverlässigkeitskontrolle der Waffenbesitzer alle drei Jahre erfolgen.
Eine solche Bedürfnisprüfung war dem Bericht zufolge bei der Amokschützin von Lörrach unterblieben – auch bei der letzten routinemäßigen Kontrolle im Jahr 2009. Dabei war die Rechtsanwältin, die drei Gewehre und eine Pistole besaß, seit mindestens 1998 nicht mehr Mitglied in einem Schützenverein. Die spätere Tatwaffe hätte von der Behörde daher bei entsprechenden Nachfragen eingezogen werden können.
30.09.2010 dv