Nazi-Verbrechen: 30 neue Verfahren möglich

Ludwigsburg (dpa). Knapp 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg sollen weitere mutmaßliche Nazi-Verbrecher wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz zur Rechenschaft gezogen werden. Die NS-Fahndungsstelle in Ludwigsburg will nach ihren Vorermittlungen 30 Verfahren an Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland abgeben. Diese müssten dann entscheiden, ob sie Anklage erheben wollen, erklärte der Leiter der NS-Fahndungsstelle, Kurt Schrimm, heute.

Den Beschuldigten wird Beihilfe zum Mord im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau vorgeworfen. Dort sollen 1,3 Millionen Menschen getötet worden sein, mindestens 1,1 Millionen von ihnen waren Juden. Die neuen Untersuchungen sind nach dem Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk in Gang gekommen. 2011 hat das Landgericht München Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Menschen schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Neben den 30 Beschuldigten, die in Deutschland wohnen, haben die Ermittler sieben weitere mutmaßliche NS-Verbrecher identifiziert, die im Ausland leben, darunter einer in Israel. Der Aufenthalt von zwei weiteren Beschuldigten konnte noch nicht genauer ermittelt werden. Weitere mutmaßliche NS-Verbrecher, die die Nazi-Jäger seit dem Demjanjuk-Urteil im Visier hatten, sind mittlerweile gestorben.

Wettlauf gegen die Zeit

Ob es zur Anklage komme, hänge von der Einschätzung der Staatsanwaltschaften, der Beweislage und dem Gesundheitszustand der Beschuldigten ab, erläuterte Schrimm. Der älteste Beschuldigte wurde im Jahr 1916 geboren, der jüngste im Jahr 1926. Schrimm warnte aber vor überzogenen Erwartungen. «Es kann sein, dass einige wenige übrig bleiben.» Er sprach angesichts des Alters der Beschuldigten von einem Wettlauf gegen die Zeit. Die Zentralstelle habe unabhängig von dem Gesundheitszustand der Beschuldigten ermittelt. Ob jemand verhandlungsunfähig sei, müsse die Staatsanwaltschaft klären.

Bisher blieben viele mutmaßliche NS-Täter straffrei, weil der Bundesgerichtshof 1969 im Fall Auschwitz festgelegt hat, dass für eine Verurteilung der Wächter wegen Beihilfe zum Mord die individuelle Schuld nachgewiesen werden muss. Dies war vielfach nicht möglich.

Neue Rechtsauffassung
In den Vorermittlungen für den Prozess gegen Demjanjuk, Aufseher im Vernichtungslager Sobibor, hat aber die NS-Fahndungsstelle die Beihilfe zum Mord im KZ Auschwitz neu definiert. Dem widersprachen Staatsanwaltschaft und Landgericht München nicht. Nach Schrimms Auffassung ist somit jeder belangbar, der in einem KZ dazu beigetragen hat, dass die Tötungsmaschinerie funktionierte – egal ob direkt als Aufseher bei den Gaskammern oder indirekt etwa als Koch.

Wie Schrimm ausführte, werden nun sechs Fälle an die Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg übergeben. Weitere sieben Fälle werden dann in Bayern anhängig sein. Auf Sachsen-Anhalt entfallen zwei Fälle, auf Nordrhein Westfalen und Niedersachsen jeweils vier Fälle, auf Hessen zwei Fälle. In Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es jeweils einen Fall. Bei den Beschuldigten, die im Ausland leben, sollen die Verfahren dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden, der den Gerichtsstand bestimmen soll. Neben Israel sind Kroatien, Österreich, Brasilien, die USA, Polen und Argentinien betroffen.

03.09.2013 Ta