Seuchengeschichtlich gesehen war das 18. Jahrhundert dasjenige der Pocken. Die Pockenkrankheit, in der Umgangssprache und in der Wissenschaft lange Zeit auch „Blattern“ genannt, ist eine akute Erkrankung durch das Pockenvirus. Die Krankheitsursache konnte erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts ermittelt werden. Die Pocken gelten heutzutage als ausgerottet. Deshalb wurde der Impfzwang in Deutschland 1980 aufgehoben.
Diagnose, Wirkungsweise und Krankheitsbild
Auch hier erfolgt die Diagnose über eine Blutprobe.
Das Virus kann sich im Gegensatz zu vielen anderen Viren nur im Menschen vermehren. Die Übertragung erfolgt zumeist über Körperflüssigkeiten aller Art, also auch Hustentröpfchen. Auch gesunde Personen mit ausreichendem Impfschutz können als Überträger auftreten.
Sieben bis zehn Tage nach Ansteckung kommt es zu hohem Fieber, Kopf-, Rücken- und Lendenschmerzen und Mandelentzündung. Nach weiteren sechs bis zehn Tagen breiten sich vom Kopf aus über den ganzen Körper (Achseln und Leisten ausgenommen) die typischen Hautveränderungen aus. Sie beginnen als rote Flecken und entwickeln sich zu Pusteln mit trübem Inhalt. Hierbei leidet der Betroffene unter hohem Fieber und Kopfschmerzen und ist sogar teilweise bewusstseinsgetrübt. Nach einigen Wochen fallen die Krusten ab, zurück bleiben Narben, vor allem im Gesicht.
Es gibt aber auch eine schwere Verlaufsform mit unstillbaren Blutungen („schwarzer Tod“), die meist innerhalb kurzer Zeit tödlich verlaufen. Entzündungen von Organen, zum Beispiel der Leber oder des Gehirns, können den Verlauf komplizieren.
Vorbeugung und Behandlung
Es gibt keine Medikamente, die nachweislich gegen das Virus wirksam sind!
Erkrankte müssen streng isoliert werden.
Einzelne Wissenschaftler vertreten die Meinung, dass manche HIV-Medikamente wirksam sein könnten. Gesicherte Erkenntnisse hierüber gibt es aber noch nicht.
Eine Impfung ist möglich, Impfstoffe sind derzeit aber in Deutschland nicht verfügbar!
Eine Wiederaufnahme der Produktion ist grundsätzlich möglich und wird für Deutschland bereits in erwägung gezogen. Die Bundesregierung hat mittlerweile wieder eine Impfstoff-Reserve angelegt.
Sehen Sie in Ihrem Impfpass nach, ob Sie schon geimpft sind! Auch Ihr Hausarzt weiß möglicherweise Bescheid. Er ist verpflichtet, die Krankenakte mindestens zehn Jahre lang aufzuheben.
Wenn Sie vor 1975 eine Pflichtschule in Deutschland besucht haben, sind Sie geimpft worden. Denn bis zum 31.12.1974 gab es die Pflichtimpfung.
Wie lange der Impfschutz anhält, kann nicht eindeutig gesagt werden. Bei Geimpften verläuft die Krankheit aber höchst selten tödlich.
Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass Terroristen Pocken-Erreger haben und einsetzen können.