Düsseldorf (dapd-nrw). Die nordrhein-westfälische Justiz hat erstmals eine Sicherungsverwahrung gegen eine Frau verhängt. Das Oberlandesgericht (OLG) bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld und verwarf eine Beschwerde der Verurteilten, wie das OLG in Düsseldorf bekanntgab. Die 56-jährige Frau hatte ihre 29-jährige Lebensgefährtin zu Tode gefoltert und die Leiche zerstückelt. Die Frau wird in einem Frankfurter Gefängnis untergebracht, weil dort bereits zwei Frauen in der Sicherungsverwahrung sind“, sagte ein Sprecher des NRW-Justizministeriums der Nachrichtenagentur dapd.
Ein Bestandteil der Sicherungsverwahrung sei auch die Gruppentherapie. Diese sei in NRW nicht möglich, weil es in dem bevölkerungsreichsten Bundesland keine Frau in der Sicherungsverwahrung gebe, führte der Sprecher aus. Am Mittwoch habe die hessische Landesregierung zugesagt, die Frau zur Sicherungsverwahrung in einem Frankfurter Gefängnis unterzubringen.
Anwalt will nicht aufgeben
Das Landgericht Bielefeld hatte die sadistische Mörderin 1999 zu 13 Jahren Haft verurteilt und eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Haftstrafe der 56-Jährigen endet in rund zwei Wochen. Das Landgericht Krefeld ordnete im August die Vollziehung der Sicherungsverwahrung über das Ende der Haftstrafe hinaus an, weil weiterhin die Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten bestehe.
Der Anwalt der Frau hat nach den Angaben des NRW-Justizministeriums angekündigt, den Weg der Instanzen auszuschöpfen. Demnach werde er Verfassungsbeschwerde einlegen und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.
27.09.2012 Ta
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