Sicherungsverwahrung für Ausbrecher

Aachen (dapd). Die beiden Gefängnisausbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski bleiben womöglich bis an ihr Lebensende im Gefängnis. Das Landgericht Aachen verurteilte die beiden mehrfach vorbestraften Schwerverbrecher am Mittwoch wegen schweren Raubes, Geiselnahme, räuberischer Erpressung und erpresserischen Menschenraubs zu hohen Haftstrafen und anschließender Sicherungsverwahrung.

Nach dem Urteil der Richter muss der 52-jährige Heckhoff weitere zehn Jahre in Haft. Sein 47-jähriger Komplize Peter Paul Michalski wurde zu weiteren zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Verteidiger von Heckhoff und Michalski kündigten an, in Revision gehen zu wollen.

Ein mitangeklagter 41 Jahre alter Justizbeamter wurde wegen Bestechlichkeit und Gefangenenbefreiung zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte gestanden, Heckhoff und Michalski bei der Flucht aus dem Aachener Gefängnis geholfen zu haben.

Heckhoff und Michalski waren Ende November 2009 aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aachen entkommen. Bei ihrer Flucht nahmen sie mehrere Geiseln. Unter anderem zwangen sie eine 19-jährige Schülerin, sie ins Ruhrgebiet zu fahren. Dort drangen sie in das Haus eines Unternehmerehepaares ein. Heckhoff wurde nach drei Tagen in Mülheim an der Ruhr, Michalski nach fünf Tagen in Schermbeck am Niederrhein gefasst. Einige der Geiseln befänden sich nach wie vor in psychologischer Behandlung oder würden über Angstzustände und Schlafstörungen klagen, sagte Richter Hans-Günter Görgen.

09.02.2011 dv