Sicherungsverwahrung: Klare Regelung fehlt immer noch

Das zeigt ein jüngster bedenklicher Zwischenfall in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf/Duisburg (dapd). Es müsse endlich eine «klare Regelung» gefunden werden, um aus der bisherigen Sicherungsverwahrung entlassene Personen in therapeutischen Einrichtungen unterbringen zu können, sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger.

Die Polizei könne nicht bei allen Freigelassenen eine lückenlose 24-stündige Sicherheit garantieren. Zudem sei die Überwachung von solchen aus dem Gefängnis entlassenen Personen zwar sicherheitspolitisch sinnvoll, aber rechtlich zweifelhaft.

Sexualstraftäter erstritt Freilassung
Ein unlängst aus der Sicherungsverwahrung entlassener Mann hatte am Sonntagabend in Duisburg ein Mädchen begrabscht. Die Zehnjährige konnte sich jedoch aus dem Griff des Mannes befreien und fliehen. Sie blieb unverletzt. Der 47-Jährige wurde kurze Zeit später festgenommen und kam wegen versuchter Freiheitsberaubung und versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern in Untersuchungshaft. Zu der Tat machte er keine Angaben.

Die CDU forderte eine Klärung des Falls im Landtag. «Dieser besorgniserregende Vorfall bedarf dringend der rückhaltlosen Aufklärung. Wir fordern Innenminister Jäger auf, den Landtag umfassend und so schnell wie möglich über die Umstände zu informieren, die diesen schrecklichen Übergriff möglich gemacht haben», sagte CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach. Am Freitag solle es eine Sondersitzung des Innenausschusses geben.

Laut Oberlandesgericht Hamm war der Mann erst Mitte November aus der Justizvollzugsanstalt Werl entlassen worden. Dort war er nach Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe wegen eines Sexualdelikts für mehr als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung genommen worden.

Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hatte er seinen Fall noch einmal überprüfen lassen. Dabei hatten die zuständigen Gerichte eine Gefährlichkeit des Mannes nicht mehr feststellen können und die Entlassung des 47-Jährigen angeordnet.

01.12.2010 dv