Stalkerin tut „das Tor zur Hölle auf“

Berlin (dapd). Gegen eine Stalkerin hat das Landgericht Berlin die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beschuldigte zwischen September 2009 und Februar dieses Jahres ihren Nachbarn in Neukölln sowie dessen Frau terrorisiert und dabei sogar andere Personen für ihre Zwecke eingespannt hatte“. Dem Urteil zufolge ist die Frau, aufgrund einer psychischen Erkrankung allerdings schuldunfähig.

Die 36-jährige Diplompädagogin hatte dem Makler über Monate nachgestellt, ihn im Büro aufgesucht, am Telefon bedroht oder mit Anzeigen überhäuft. Durch Schlagen gegen die Wand störte sie die Nachtruhe ihrer Nachbarn, sodass sie zum Schlafen ins Bad umzogen. Während eines Urlaubs war sie dann bei den Nachbarn eingebrochen, hatte die Wohnung verwüstet und Wertsachen über 30.000 Euro gestohlen. Als das Paar zurückkehrte, lag die Frau bei Kerzenschein unbekleidet in dessen Ehebett. „In der Nachbarwohnung hat sich das Tor zur Hölle aufgetan“, hatte der Makler im Prozess geäußert.

12.09.2010 dv