Osnabrück/Nordhorn (dapd-nrd). Wegen versuchten Mordes in zwei Fällen ist ein 44-jähriger Steinewerfer aus Nordhorn (Landkreis Grafschaft Bentheim) zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im August Steine von einer Brücke geworfen und dabei zwei fahrende Autos getroffen hatte. Verletzt wurde bei beiden Würfen niemand. Der Angeklagte habe aber in Kauf genommen, die Verkehrsteilnehmer tödlich zu verletzen, hieß es in der Urteilsbegründung.
Zudem wurde die Einweisung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Das Gericht entsprach mit seinem Strafmaß weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren wegen versuchten Totschlags plädiert.
17.03.2012 wel