Hamburg/Ulm (dpa/lsw). Am Hamburger Flughafen hat die Bundespolizei eine wegen Steuerhinterziehung in Ulm verurteilte Stewardess festgehalten. Bei der Überprüfung ihrer Personalien sei aufgefallen, dass die in den USA lebende Deutsche zur Fahndung ausgeschrieben war, erklärte ein Sprecher der Bundespolizei. Das Amtsgericht Ulm verurteilte die Stewardess den Angaben zufolge im Juni 2014 wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu 180 Tagessätzen à 30 Euro. Die Frau bezahlte die Strafe aber nicht.
Die 39-Jährige, die zur Crew eines Fluges aus Newark bei New York gehörte, habe eine Bekannte dazu bewegen können, eine Geldstrafe von 5.400 Euro plus 70 Euro Kosten bei der Bundespolizei in Stuttgart einzuzahlen. Nach fünf Stunden kam die in Uniform gekleidete Frau wieder auf freien Fuß.
29.04.2015 Ta