Suff in der City? Nein danke!

In Sachsen geht man das Problem jetzt entschieden an

Dresden (dapd). Die sächsische Landesregierung prüft, den Gemeinden über das neue Polizeigesetz eine Handhabe für Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen und Straßen zu geben. «Im Rahmen der Novellierung des Polizeigesetzes wird derzeit die Einführung einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage für die Kommunen geprüft», sagt der Sprecher des Innenministeriums, Frank Wend.

Denkbar sei ein Verbot im Falle auffälliger Häufungen alkoholbedingter Straftaten oder wenn Randale zu erwarten sei. Geprüft werde daher die Möglichkeit für ein «örtliches und zeitlich befristetes Alkoholverbot»

Mehr Rechtssicherheit für die Kommunen.
Derzeit können Sachsens Kommunen Alkoholverbote per Polizeiverordnung erlassen. Eine landesrechtliche Grundlage dazu gibt es bislang nicht. Mit der Aufnahme einer solchen Regelung in das Polizeigesetz würde mehr Rechtssicherheit für die Kommunen geschaffen werden, sagt Wend. Als Grundlage für die Regelung solle die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg dienen.

Die zeitliche und räumliche Begrenzung für eine Regelung zum Alkoholverbot erklärt Wend mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das Polizeigesetz soll im Laufe des Jahres novelliert werden.

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22.02.2011 dv