Tod der Freundin in Kauf genommen: Sieben Jahre

Trier (dapd). Ein 30 Jahre alter Mann ist beim Prozess um den Drogentod seiner Freundin in Trier zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags durch Unterlassung verurteilt worden. Der Auszubildende aus Nordrhein-Westfalen hatte seiner damaligen Freundin nach der Einnahme eines Lösungsmittels, das als Partydroge gilt, nicht geholfen. Der Mann habe ihren Tod billigend in Kauf genommen, argumentierte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht.

20.02.2011 dv