Trier (dpa/lrs). Weil er seinen Nachbarn in einer Kleingartenanlage in Trier erschossen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft einen 61-Jährigen wegen Totschlags angeklagt. Die Ermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für Notwehr ergeben, gab die Behörde heute bekannt. Sie wirft dem Mann vor, dem 68-Jährigen im März 2013 mit einem Gewehr in die Brust geschossen zu haben. Dieser starb kurz darauf. Die beiden Männer hatten schon seit Jahren Streit miteinander.
Den Ermittlungen zufolge ist der 68-Jährige am Mittag des Tattages mit einer Holzlatte bewaffnet zum Grundstück des Angeklagten gegangen, um sich über den Lärm des Rasenmähers zu beschweren. Dort schlug er mit der Latte auf das Gerät ein. Der Angeklagte soll daraufhin aus dem Gartenhaus die Kleinkaliberwaffe, die er illegal besaß, geholt und den Nachbarn erschossen haben. Der 61-Jährige wurde kurz darauf noch in der Kleingartenanlage festgenommen.
24.06.2014 Ta