Typische Fälle vom Zoll: Das war nicht erlaubt!

Traumurlaub wurde zum teuren Vergnügen
Hans und Clara W. wollten sich endlich einen Herzenswunsch erfüllen: einmal in die USA! Im Frühjahr ging die Reise los. Zuerst San Francisco, dann Los Angeles, ein Abstecher in den Yellow-Stone-Nationalpark und zu guter Letzt ins Spieler-Dorado Las Vegas. Ein absoluter Traumurlaub!
Selbstverständlich durften bei einem solchen Urlaub die Souvenirs nicht fehlen. Clara W. schlug in etlichen Boutiquen zu. Hans W. stockte sein heimisches PC-System auf. Auch an die Lieben daheim wurde gedacht: T-Shirts für die Kinder, Spielzeug für die Enkel. Und sogar für die Nachbarin wurde ein Mitbringsel gekauft.
Bei der Ankunft am Frankfurter Flughafen dann der Schock: Die so genannte „Reisefreigrenze“ beträgt pro erwachsenem Flugpassagier 430 Euro. Hans und Clara trauten ihren Ohren nicht: Sie hatten Waren im Wert von über 1.300 Euro im Koffer!

Professor P. wurde zum Schmuggler
Ein Professor müsste es eigentlich besser wissen. Der Hobby-Ornithologe entdeckte in einem kleinen Städtchen in Brasilien einen ganz besonders schön präparierten Falken. So einen wollte er schon immer haben. Doch bisher hatte er nie daran gedacht, tatsächlich einen zu kaufen. Er wusste schließlich von den strengen Bestimmungen des Zolls. Auch diesmal war für Professor P. klar, dass er den angebotenen Falken nicht kaufen würde. Auch die Überredungskünste des geschäftigen Verkäufers prallten an ihm ab. Bis dieser plötzlich die „offizielle Ausfuhrgenehmigung“ in Händen hielt.
Professor P. prüfte das Schreiben. Er konnte keinen Fehler entdecken und kaufte den Falken. Doch bereits am brasilianischen Zoll erfuhr er, dass er einem Betrüger auf den Leim gegangen war. Das Dokument – eine Fälschung.

Gisela L. und ihr Schnäppchen
Gisela L. war überglücklich, als sie in einem Basar in Kuba eine traumhafte Halskette entdeckte. Sie hatte sich sofort in dieses Schmuckstück verliebt. Auch ihre Freundin Karin E. war begeistert. Bei einem Preis von umgerechnet 40 Euro handelte es sich um ein echtes Schnäppchen. Die Kette wurde gekauft. Gisela L. war stolz.
Doch in München sah alles ganz anders aus. Sie scheiterte am Zoll: Die Kette, die sie gekauft hatte, war aus Steinkoralle. Um diese einzuführen, braucht man eine Genehmigung. Die Kette wurde beschlagnahmt.

Potenzmittel vom asiatischen Basar
Ingo H. macht jedes Jahr Urlaub in Asien. In diesem Jahr zum ersten Mal mit seiner neuen Flamme Petra. Weltmännisch führte er sie durch den Basar. In einem Gewürzhaus entdeckten die beiden seltsame Potenzmittel. Sie witzelten. Ingo H. ließ sich nicht lumpen und kaufte einige Fläschchen und Tütchen … man weiß ja nie.
Bei der Zollkontrolle am heimischen Flughafen befanden sich Cobras in Reisschnaps eingelegt, zerriebenes Nashorn und gestoßene Tigerkrallen in seinem Koffer. Alles wurde beschlagnahmt. Aus der geplanten Luststeigerung wurde nichts. Stattdessen Frust über den gesalzenen Strafbefehl, den er zahlen musste.

Die liebevoll ausgesuchte Wohnungseinrichtung
Heidi und Dieter F. haben jahrelang ihr Eigenheim gebaut. Heidis ganze Leidenschaft gehörte jetzt der Gestaltung der Räume. Auf ihrer Reise durch Südamerika verliebte sie sich in einige bezaubernde Gegenstände: eine Nachttischlampe aus einem ausgehöhlten Kugelfisch, die ein herrlich warmes Licht ergab. Außerdem einen Aschenbecher, getarnt in einer Schildkröte, deren Panzer man aufklappen konnte. Ein ausgestopftes Löwenbaby, das sich auf dem Ehebett sicherlich schnuckelig machen würde. Sie kaufte ein und suchte gedanklich schon einen wirkungsvollen Platz im Haus aus. Doch dort landeten die Mitbringsel nie – sondern im Regal der Asservatenkammer des Zolls.

Kostenlose Geschenke von Mutter Natur
Sabine W. ist keine Pauschaltouristin. Nie macht sie Urlaub von der Stange. In diesem Jahr treckte sie mit dem Rucksack durch Mexiko. Auf ihrer Reise sammelte sie diverse Erinnerungsstücke: Muscheln, Korallenstücke und Schneckengehäuse, die sie am Strand fand. Außerdem packte sie für das heimische Pflanzenparadies eine wilde Orchidee samt Erde in eine Tüte und steckte sie in ihren Rucksack.
Pech gehabt! Alle ihre Mitbringsel fallen unter das Artenschutzabkommen und mussten am Zoll abgegeben werden.