Unbekehrbar – Sicherungsverwahrung

Kassel (dapd). Wegen elffachen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein 54-Jähriger vom Kasseler Landgericht zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Außerdem verhängte das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung gegen den Wiederholungstäter. «Sexualstraftaten ziehen sich durch das ganze Leben des Angeklagten», sagte der Strafkammervorsitzende Volker Mütze in der Urteilsbegründung. Denn drei einschlägige Haftstrafen hat der Angeklagte bereits abgesessen – zwei wegen Kindesmissbrauchs und eine wegen Vergewaltigung einer 18-Jährigen.

Anders als in früheren Prozessen legte der gelernte Maschinenschlosser, der selbst vier Kinder hat, diesmal jedoch ein Geständnis ab. Er räumte ein, sich zwischen 2008 und 2011 in Kassel immer wieder an zwei sechsjährigen Zwillingsmädchen und einer anfangs Neunjährigen vergangen zu haben, mit deren Eltern er sich angefreundet hatte.

Er habe die Mädchen dabei zuerst begrapscht und dann zu immer weiter reichenden sexuellen Handlungen gebracht. An den Zwillingen vergriff er sich nach seinen eigenen Angaben sogar, wenn die nichtsahnende Mutter im Nebenraum war.

06.01.2012 dv