Unfallfahrer zu mehrjähriger Haft verurteilt

Neumünster (dapd-nrd). Wegen eines Autounfalls mit tödlichem Ausgang muss ein 41-Jähriger aus dem Raum Neumünster für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Das Kieler Landgericht verurteilte den 41-Jährigen am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung und zweifacher fahrlässiger Körperverletzung sowie vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Kurz nach einem Streit mit seiner damaligen Freundin hatte er mit seinem Auto ihren Wagen gerammt. Dabei starb ein 19 Jahre alter Mitfahrer der Frau. Sie und ihr ebenfalls im Pkw sitzender Sohn wurden schwer verletzt.

Mit dem Urteil blieb das Schwurgericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auf drei Jahre und neun Monate Haft plädiert. Außerdem sprachen die Richter der damaligen Freundin des Mannes ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu.

Keine Absicht nachweisbar
Dem Gericht zufolge war der ehemalige Türsteher am 9. Dezember 2011 mit der Frau in einer Kneipe in Streit geraten und ihr im betrunkenen Zustand mit hohem Tempo im Auto hinterher gerast. Kurz nach der Ortschaft Brokenlande bei Neumünster rammte er das Fahrzeug der Frau bei einem Tempo zwischen 125 und 142 Kilometern pro Stunde.

Die Eltern des ums Leben gekommenen 19-Jährigen hielten sich während der Urteilsbegründung im Saal 232 an den Händen. Die Mutter weinte ebenso wie die ehemalige Freundin des Mannes. Die Kammer kam nicht zu dem Schluss, dass dieser den Unfall absichtlich herbeiführte. Die Anklage hatte ursprünglich auf heimtückischen Mord gelautet. Dieser Vorwurf hatte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung nicht bestätigt.

Auf Grundlage von Mutmaßungen könne die Kammer einen solchen Tötungsvorsatz nicht feststellen, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Brommann. Auch Anzeichen für eine beabsichtigte Selbsttötung gebe es nicht. Zuvor hatte bereits Staatsanwalt Achim Hackethal in seinem Plädoyer ausgeführt, es gebe zwar weiter Indizien dafür, dass der Unfall Ende 2011 absichtlich herbeigeführt wurde, ein Vorsatz könne aber nicht bewiesen werden.

Keine Erinnerung
Der 41-Jährige konnte sich vor Gericht nicht mehr an den Unfall erinnern. Dann gab es einen Knall und das war’s“, sagte der Autofahrer aus. Eine Absicht bestritt der ausgebildete Rettungssanitäter. Das Geschehen sei ein Unfall gewesen. Auch die beiden Überlebenden des gerammten Autos konnten keine Details nennen.

Erst wenige Wochen vor dem Unfall hatte sich der Angeklagte von seiner Frau vorübergehend getrennt und war eine Beziehung mit der 41-Jährigen eingegangen. Am fraglichen Abend hatte er neben reichlich Alkohol auch Psychopharmaka und große Mengen Beruhigungspillen intus.

Eine verminderte Schuldfähigkeit lag laut Kammer trotz geschätztem Alkoholwert von gut zwei Promille nicht vor. Allerdings bleiben offene Fragen. „Es passt alles hinten und vorne nicht zusammen“, sagte Richter Brommann. So habe der 41-Jährige am Unfallort „absonderliches Verhalten“ gezeigt. Zeugenaussagen zufolge habe er sowohl von einer Absicht als auch einem Unfall gesprochen. Auch die Aussage „Scheiße, es hat nicht geklappt“ sei gefallen.

Die Verteidiger hatten eine Bewährungsstrafe gefordert, die Nebenklage auf lebenslang plädiert. Beide Seiten wollen eine Revision prüfen. Der Angeklagte selbst ist derzeit noch auf freiem Fuß. Ende vergangener Woche war der Haftbefehl aufgehoben worden.

16.08.2012 Ta