Verfahren gegen ehemaligen KZ-Sanitäter: Entscheidung gefallen

Neubrandenburg (dpa/mv). Im Verfahren gegen einen ehemaligen SS-Angehörigen will das Landgericht Neubrandenburg heute bekanntgeben, ob gegen den 94-Jährigen ein Hauptverfahren eröffnet wird oder nicht. Das Gericht habe zwar schon am Freitag darüber entschieden, erklärte ein Sprecher. Bevor die Öffentlichkeit informiert wird, sollen jedoch erst die Prozessbeteiligten in Kenntnis gesetzt werden.

Das Landgericht hatte ein ärztliches Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten angefordert, das seit einiger Zeit vorliegt. Nach Angaben des Anwalts des Mannes, Peter-Michael Diestel, hat die zuständige Amtsärztin den Rentner für verhandlungsunfähig erklärt. Folgen alle Prozessbeteiligten dieser Einschätzung, müsste er sich nicht vor Gericht verantworten. Das Landgericht macht zum Inhalt des Gutachtens keine Angaben.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat Mitte Februar Anklage gegen den Rentner erhoben. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen vorgeworfen. Er soll vom 15. August bis 14. September 1944 in der SS-Sanitätsdienststaffel Auschwitz-Birkenau tätig gewesen sein. In dieser Zeit seien dort mindestens 3.681 Menschen vergast worden.

22.06.2015 Ta