Verschmäht – zugestochen – lebenslang wegen Mordes

Hof (dapd). Für den Mord an seiner Ehefrau ist ein 44-Jähriger am Mittwoch vom Landgericht Hof zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er habe die getrennt von ihm lebende Mutter seiner beiden Kinder im Mai 2010 mit fünf Messerstichen getötet, weil sie sich von ihm habe scheiden lassen wollen, hieß es in der Urteilsbegründung. Dabei sei es dem Mann darum gegangen, seine Macht und seinen Besitzanspruch zu demonstrieren. Eine besondere Schwere der Schuld erkannte die Kammer nicht.

Die 38-jährige Frau hatte ihren Ehemann mit dem gemeinsamen, damals 16-jährigen Sohn und der kleinen Tochter im April 2009 verlassen. Daraufhin stellte ihr der 44-Jährige immer wieder nach und versuchte, sie auch unter Anwendung von Gewalt zur Rückkehr zu bewegen. Wenige Monate vor ihrem Tod erwirkte die 38-Jährige durch eine gerichtliche Anordnung, dass sich ihr Mann ihr nicht mehr nähern durfte.

Am Abend des 14. Mai lauerte er seiner Ehefrau jedoch erneut vor ihrem Wohnhaus auf, als sie von der Arbeit nach Hause kam. Der 44-Jährige stach mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser fünf Mal auf sie ein und verletzte sie so schwer, dass sie noch am Tatort starb. Die damals fünfjährige Tochter beobachtete das Geschehen zufällig von einem Fenster aus.

Nach dem Mord flüchtete der 44-Jährige in eine Kneipe, wo er die Tatwaffe in den Müll warf. Wenig später wurde er gefasst.

08.06.2011 dv