Verstoß gegen Artenschutz: Störfleisch beschlagnahmt

Berlin (dpa/bb). In Berlin-Mitte sind bei einer Kontrolle eines Gewerbebetriebes zwölf Kubikmeter Störfleisch beschlagnahmt worden. Für das in Kartons verpackte Fleisch des besonders geschützten Fisches fehlten die nötigen artenschutzrechtlichen Nachweise, wie das Bezirksamt erklärte. 

Der Stör ist durch den Handel mit Kaviar sowie den Verlust seines Lebensraumes akut gefährdet. Weltweit darf er daher nur gehandelt werden, wenn eine legale Herkunft nachgewiesen werden kann. Händler müssen zudem genau Buch führen.

28.06.2014