Köln (dapd). Nach dem Angriff eines wilden Affen in einem Hotel in Kenia hat ein Urlauber aus München keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Das entschied das Kölner Amtsgericht. Der zuständige Richter hatte bereits in der mündlichen Verhandlung im Oktober erklärt, der Kläger sei selbst für den Angriff des Affen verantwortlich. Er habe sich nicht an die geltenden Regeln in dem Hotel gehalten.
19.11.2010 dv