Vorratsdaten: Nicht das Gelbe vom Ei

Zu diesem Schluss zumindest kommt eine neue Studie

Berlin (dapd). Seit das Bundesverfassungsgericht die ab 2008 praktizierte Vorratsdatenspeicherung im März 2010 stoppte, streiten Union und FDP über deren Neuregelung. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und die Union plädieren dafür, die Daten – etwa Telefonverbindungen und Zugriffe auf Internetseiten – vier bis sechs Monate lang zu speichern, ohne dass dafür ein besonderer Anlass nötig wäre.

Dagegen wollen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und ihre Partei maximal Daten, die bei den Telekommunikationsunternehmen ohnehin zu Abrechnungszwecken vorhanden sind, bei einem konkreten Verdacht für die spätere Auswertung «einfrieren» und somit vor dem Löschen schützen lassen (Quick-Freeze-Verfahren).

Das renommierte Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg (MPI) urteilt nun in seiner Studie, dass Einführung und Wegfall der Vorratsdatenspeicherung «nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklärungsquote» zwischen 1987 und 2010 herangezogen werden könne. Die Forscher fanden auch keine Hinweise dafür, dass die Auswertung solcher Daten in den letzten Jahren Terroranschläge verhindert hätte.

Es gebe keine Anhaltspunkte, dass ungeklärte Tötungsfälle durch auf Vorrat gespeicherte Telekommunikationsdaten hätten gelöst werden können, heißt es in der Studie weiter. Zudem wird darauf verwiesen, dass solche Daten «in der Regel nur in Kombination mit anderen Ermittlungsmaßnahmen eine Rolle» spielten.

Praktiker sehen Quick Freeze skeptisch
Allerdings beklagen die Verfasser der MPI-Studie «eine noch sehr unsichere statistische Datengrundlage». Es fehlten bislang «systematische empirische Untersuchungen» zur Bedeutung der Vorratsdaten für die Strafverfolgung. Zudem berichten die Juristen, dass von ihnen befragte Praktiker, also Polizisten und andere Ermittler, die Vorratsdatenspeicherung mehrheitlich befürworten und gleichzeitig dem Quick-Freeze-Verfahren skeptisch gegenüberstehen.

Das Justizministerium sieht seine Position von dem Gutachten dennoch gestärkt. «Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist», sagte der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (FDP). Insbesondere habe die Speicherung «keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten». Das Ministerium trete daher weiterhin für das Quick-Freeze-Verfahren ein.

27.01.2012 dv