Köln (dapd). Ein 46 Jahre alter Mann ist vom Kölner Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Mann hatte im April in einem städtischen Männerwohnheim in Köln einem Zimmernachbarn mit einem Messer in den Hals gestochen und dabei die Halsschlagader um einen Zentimeter verfehlt. Bei der Tat hatte der Angeklagte 3,6 Promille Alkohol im Blut gehabt. Er habe seinen Zechkumpan «bestrafen» wollen, weil der ihm angeblich 95 Euro aus der Tasche gestohlen habe, hatte der Täter das Geschehen begründet.
01.12.2010 dv