Wenn die Millionen wandern

Wie ein Staatsanwalt den Geldwäschern auf die Schliche kommt

Berlin (dapd).  Bernhard Bertossa sprach einmal von einer «Mönchsarbeit» für die Justiz, die Geldflüsse zu rekonstruieren. Im Fall Leuna legte er riesige «Tapeten» an, auf denen Konten als Rechtecke und Zahlungen als Pfeile dargestellt wurden. Die Grafik war kompliziert wie ein Schnittmuster.

Bei Geldwäsche legt auch selten ein Herr X ein Konto an, sondern eine Briefkastenfirma, die einen schönen Namen wie «Capital Investment Corporation» trägt. Die Überweisungen werden in deren Namen gemacht.

Strohmänner, Stiftungen – doch wer steckt dahinter?
Beliebt sind Strohmänner, die sich als Konteninhaber ausgeben. Der wirtschaftlich Berechtigte ist aber dann ein anderer, zum Beispiel eine Stiftung, hinter der dann schließlich der wahre Besitzer stecken kann.

Beheimatet waren und sind diese Firmen in Liechtenstein, auf den Britischen Jungferninseln, den Kaiman-Inseln, den Bahamas oder auf anderen schönen Inseln. Immer wieder genannt wurden auch Singapur, Zypern, Gibraltar und Jersey.

Die Summen wurden dann häufig aufgeteilt auf verschiedene Unterkonten, dann in Dutzende Unter-Unterkonten, bis sie wieder in der gleichen Bank eintrafen. Aber dann offiziell auf dem Konto einer anderen Firma.

Mal schnell auf die andere Straßenseite
Hin und wieder gab es Barauszahlungen, damit die «Papierspur des Geldes» unterbrochen wird. Dann konnte das Geld wieder in einem anderen Institut oder mehreren Banken, in Vaduz zum Beispiel auf der anderen Straßenseite, wieder eingezahlt werden.

Bertossa hat auch die Kompensationsmethode entdeckt. Wenn jemand von Deutschland Geld in die Schweiz bringen wollte, konnte er sich mit einem Schweizer arrangieren. Der Deutsche überwies dem Schweizer auf dessen Konto in Deutschland 100 Millionen Euro. Der Schweizer überwies dem Deutschen gleichzeitig 100 Millionen Euro auf sein Schweizer Konto. Zwischen den beiden Operationen war kein Zusammenhang erkennbar. Je nach dem Saldo der beiden Überweisungen fließt Geld in die Schweiz oder umgekehrt.

Im Falle Leuna waren Konten in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Liechtenstein, Luxemburg und Monaco beteiligt. Am Ende landeten Millionen auf verschiedenen Wegen im Libanon – der dann nicht mit den Schweizer Staatsanwälten kooperierte.

Foto: Gerd Altmann / pixelio.de

06.01.2011 dv