Karlsruhe (dapd). In Baden-Württemberg sind zwei weitere Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat die beiden Männer bereits am Freitag aus der JVA Freiburg entlassen. Das Karlsruher OLG hat damit in sechs Fällen zugunsten einer Auflösung der Sicherungsverwahrung entschieden. In einem Fall sitzt der Täter jedoch wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz noch in Untersuchungshaft.
13.09.2010 dv