Zweifel an Wirkung: «Warnschussarrest» nur selten angewendet

Potsdam (dpa/bb). Der sogenannte «Warnschussarrest» für jugendliche Kriminelle wird in Brandenburg weiterhin selten angewendet. Im vergangenen Jahr sei dieser bis zu vier Wochen mögliche Arrest von Jugendrichtern nur viermal verhängt worden, nach zwei Fällen im Jahr 2013, teilte das Potsdamer Justizministerium auf Anfrage mit. «Wie schon in der Vergangenheit hat Brandenburg erhebliche Zweifel an der abschreckenden Wirkung», sagte Ministeriumssprecher Alexander Kitterer. Haftstrafen förderten den Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen, schwächten soziale Bindungen und die vorbeugende Wirkung einer Freiheitsstrafe sei sehr begrenzt.

Mit der Möglichkeit eines «Warnschussarrests» verschärfte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung im März 2013 das Jugendstrafrecht. Junge Straftäter können damit zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe bis zu vier Wochen eingesperrt werden.

Der Warnschussarrest sei aber nur in wenigen Fällen sinnvoll, sagte auch der Landesvorsitzende des Deutschen Richterbundes, Matthias Deller. Junge Straftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt würden, hätten in der Regel bereits mehrere Jugendarreste hinter sich, sagte Deller. «Da helfen bei weiteren Straftaten nur noch mindestens sechs Monate Jugendhaft», betonte Deller.

13.04.2015 Ta