Schießerei unter Rockern: Schütze handelte in Notwehr

Frankfurt/Main (dpa/lhe). Gut ein Dreivierteljahr nach einer Schießerei unter rivalisierenden Hells Angels mit vier Verletzten in Frankfurt hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung fallen gelassen. Der mutmaßliche Schütze könne sich auf Notwehr berufen, sagte eine Sprecherin der Behörde. «Der Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz besteht aber weiterhin», sagte die Juristin.

Den Ermittlungen zufolge gerieten in der Nacht zum 3. Juli 2014 zwei Rockergruppen im Frankfurter Bankenviertel aneinandergeraten. Dabei soll der damals 46 Jahre alte Verdächtige eine Pistole gezogen und vier 31 bis 34 Jahre alte Männer niedergeschossen haben. Bei seiner Festnahme drei Wochen später hatte er ebenfalls eine scharfe Waffe dabei – jedoch nicht die Tatwaffe.

12.04.2015 Ta