«Ihr Postfach ist voll!», «Bitte bestätigen Sie Ihre Adresse!», «Wir erstatten Ihnen Geld» – Das Ausmaß der Attacken und Betrugsmaschen ist laut Bundesamt für Sicherheitstechnik (BSI) so groß wie nie. Und es nimmt stetig weiter zu.

Eine Bitkom-Umfrage im vergangenen Jahr hat zeigt: Fast zwei Drittel der Menschen in Deutschland haben bereits Cyberkriminalität erlebt – meist Betrug. Viele Betroffene melden die Fälle nicht. Die Dunkelziffer bleibt hoch. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fordert deshalb mehr Schutz im digitalen Raum.
«Bei uns gehen täglich viele Meldungen und besorgte Anfragen von Betroffenen ein, die Opfer eines Betrugs im digitalen Raum geworden sind», sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Zudem haben aufmerksame Verbraucher 2025 mehr als 382.000 E-Mails mit mutmaßlich kriminellem Hintergrund an das Phishing-Radar der Verbraucherschützer weitergeleitet – eine ähnliche Größenordnung wie 2024. «Das Ausmaß ist besorgniserregend», warnt Schuldzinski. «Wachsamkeit ist deshalb unerlässlich, es müssen aber auch bessere Schutzmechanismen her.»
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zur Vorbeugung und bietet Betroffenen Hilfestellung an. Man fordere «dringend zusätzliche Anstrengungen von Banken, Behörden und Online-Anbietern zum Schutz vor Betrug».
Die gängigen Tricks
Betrüger nutzen psychologische Tricks, Künstliche Intelligenz und das Vertrauen unwissender Nutzer, um an sensible Daten oder direkt ans Geld zu gelangen. Besonders verbreitet: Phishing-Versuche – per E-Mail, SMS oder QR-Code. Schon ein Klick reicht und schon räumen Unbekannte die Konten leer oder verkaufen Daten im Darknet. Zunehmend setzen Täter auch auf langfristige Täuschung: Angebliche Finanzberater kontaktieren Menschen telefonisch oder über soziale Netzwerke. Sie versprechen hohe Gewinne und bauen Vertrauen auf. Zunächst zeigen sich kleine „Erfolge“. Sobald Opfer größere Beträge einzahlen und später das Geld wieder auszahlen lassen wollen, brechen die Täter den Kontakt ab. Und das Geld ist weg.
Die Verbraucher werden nicht müde, immer wieder darüber aufzuklären, wie man Betrugsversuche erkennt, persönliche Daten schützt und im Ernstfall richtig reagiert. Die Fachleute in den Beratungsstellen vor Ort informieren über aktuelle Maschen, Merkmale gefälschter Nachrichten oder Webseiten. Und sie sensibilisieren für Manipulationstechniken wie Vertrauensaufbau, Angst- oder Zeitdruck-Strategien. Ebenso gibt es Tipps, was im Schadensfall zu tun ist – etwa die Sperrung von Konten und Karten, eine Anzeige bei der Polizei sowie die Sicherung von Beweisen. Mitunter werden auch kostenlose Online-Vorträge angeboten.
Stärkerer Schutz gegen Online-Betrug
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sollten die Anbieter im Zahlungsverkehr dringend in bessere Sicherheitssysteme investieren, um ihre Kundschaft vorbeugend vor Angriffen zu schützen. «Dem Finanzbetrug im Internet muss gesamtgesellschaftlich ein Riegel vorgeschoben werden», betont Schuldzinski. Die Verbraucher dürften mit den kriminellen Angriffen nicht allein gelassen werden. «Wir sehen hier neben den Anbietern auch die Politik in der Pflicht. Sie sollte der Finanzbranche glasklare Vorgaben machen.»
Der 2025 für Bankgeschäfte eingeführte verpflichtende IBAN-Abgleich helfe zwar, Betrugsfälle zu verhindern. Doch das reicht laut Schuldzinski nicht aus: «Der Schutz gegen Online-Betrug muss verstärkt werden. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die von der EU vorgesehenen erweiterten Vorgaben zu Zahlungsdiensten so schnell wie möglich in nationales Recht zu überführen. Zusätzlich sollten Online-Plattformen verpflichtet werden, ihre Inhalte auf kriminelle Werbeinhalte zu prüfen.» Auf diese Weise könne Betrügern ein zentraler Weg der Kontaktaufnahme zu potenziellen Opfern abgeschnitten werden.
Vorstoß der EU
Die von der EU geplante Zahlungsdienste-Richtlinie 3 (PSD3) sowie die begleitende Zahlungsdienste-Verordnung (PSR) sehen unter anderem verbesserte Rückerstattungsrechte im Betrugsfall vor sowie höhere Sicherheitsstandards bei den Banken. Damit wäre eine Haftung der Verbraucher in bestimmten Fällen bei einem erstmaligen Angriff ausgeschlossen. Zudem müssen Banken nicht autorisierte Zahlungsvorgänge spätestens nach zehn Tagen entweder erstatten oder die Gründe und Belege für eine Ablehnung vorlegen.
Weiterführende Informationen:
- Auf einer Sonderseite gibt es einen «Internetkriminalität-Notfallcheck», Hintergrund-Infos zu Phishing und Trading-Plattformen sowie das Online-Tool «Fake-Check Geldanlage»
- Fakeshop-Finder
(Quelle: VZ NRW)
Illustration: Gerd Altmann / Pixabay
31.03.26 wel

