Nach 19 Jahren Knast: Zu krank für Straftaten

Magdeburg (dapd-lsa). Das Landgericht Magdeburg hat die gegen einen verurteilten Mörder verhängte Sicherungsverwahrung aufgehoben. Der heute 53-Jährige hatte im Oktober 1993 einen damals 75-jährigen Rentner aus Drackenstedt heimtückisch und aus Habgier mit sechs Beilhieben im Schlaf getötet. Das Magdeburger Landgericht hatte ihn im Mai 2010 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Diese wurde im Mai 2011 vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Das Landgericht musste nun klären, ob der Angeklagte weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Der Mann hatte zuvor bis 2006 bereits eine zwölfjährige Haftstrafe wegen Mordes an der Mutter seiner Ex-Freundin verbüßt, die er im Juni 1993 erdrosselt hatte. Psychologische Gutachten bescheinigen dem Mann nun keinen Hang mehr zu gefährlichen Straftaten. 

Keine Gefährdung mehr 
Neurologe Michael Schulte, der den Angeklagten, der mittlerweile durch einen Schlaganfall auf einen Rollstuhl angewiesen ist, bereits 2009 begutachtete, verwies auf den schlechten, körperlichen Gesamtzustand des Mannes. Der Hang, gefährliche Straftaten zu begehen, sei nicht mehr vorhanden, sagte er. Durch eine fortschreitende Multiple Sklerose bei Haft-Ende im Mai 2017 sei er zu keinen weiteren Taten fähig. Ein weiteres Gutachten kam zu einem ähnlichen Ergebnis.

Das Landgericht Magdeburg folgte den Gutachten und der Empfehlung der Staatsanwaltschaft. Der Mann, der seine Taten leugnet, soll im Mai 2017 auf freien Fuß gesetzt werden. Dann wird er für beide Taten 19 Jahre im Gefängnis verbracht haben.

05.07.2012  wel