Alter schützt vor Torheit nicht

Dresden (dapd-lsc). Ein 69-jähriger Drogendealer muss für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Dresden verurteilte ihn am Freitag wegen des Handels mit Betäubungsmitteln. Laut Gericht war der vorbestrafte Rentner als Handelsreisender mit einem ganzen Gemischtwarenladen unterwegs“, als er im März von Chemnitzer Drogenfahndern in Dresden festgenommen wurde.

Die Beamten stellten bei dem Mann 2,8 Kilogramm Haschisch, 1,2 Kilogramm Marihuana, fast 70 Gramm Kokain, elf Gramm Crystal und 7.300 Euro Bargeld sicher.

Die Polizei hatte im Frühjahr das Telefon des Dealers überwacht und mitbekommen, wie er sich in Berlin Drogen besorgt hatte. Als der Rentner wenig später am Dresdner Hauptbahnhof aus einem Zug stieg, verfolgte ihn ein Mobiles Einsatzkommando und nahm ihn später fest.

Leben in Thailand geplant
In seinem Prozess sagte der Angeklagte, er habe die Drogen in Dresden an zwei Abnehmer übergeben wollen. Deren Namen nannte er nicht. Mit dem Erlös habe er seinen Lebensabend in Thailand verbringen wollen. Er erhalte eine Rente von nur 700 Euro. Die Auffassung des Verteidigers, sein Mandant habe sich in einer Notlage befunden, teilte das Gericht nicht. Dazu habe er zu viel Bargeld mit sich herumgetragen.

Der Rentner ist heute schwer herzkrank, leidet unter anderem an Diabetes und Bluthochdruck und befindet sich zurzeit im Leipziger Haftkrankenhaus. Er saß wiederholt wegen Drogenhandels in Haft. Zuletzt wurde er 2002 in Dresden zu fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

25.08.2012 Ta