Berlin (dapd). Der Dreifachmörder von Genthin hatte freien Zugang zu der Schusswaffe. Denn auf Schießständen darf jeder unter Aufsicht aus scharfen Waffen feuern. Im deutschen Waffengesetz, Paragraf 12, heißt es: «Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte schießt.» Diese Regelung wird in der politischen Diskussion bisher nicht infrage gestellt.
Verschärft wurden nach den Amoktaten von Erfurt und Winnenden vor allem die Vorschriften für den Waffenbesitz Wie das Bundesinnenministerium im Internet erklärt, sollten mit der 2009 angegangenen Reform «im Waffenrecht insbesondere weitreichende Möglichkeiten zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf Schusswaffen ausgeschöpft und der Zugang von Minderjährigen zu deliktsrelevanten Schusswaffen noch stärker erschwert werden».
Der mutmaßliche Täter von Genthin war früher Mitglied eines Jagdvereins, wie die Staatsanwaltschaft Stendal am Montag mitteilte. Der 28-Jährige war demnach psychisch krank und musste Medikamente nehmen. Möglicherweise hat er den Schießstand der Jägerschaft am vergangenen Donnerstag aufgesucht, um sich das Leben zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 28-Jährige und seine Opfer, eine 44-jährige Frau, ihr 25-jähriger Sohn und der 62-jährige Schießwart, in keiner persönlichen Beziehung zueinander gestanden hatten.
07.03.2011 dv