Mühlhausen (dapd). Im Prozess um eine tödliche Gasexplosion in Mühlhausen ist der 63-jährige Angeklagte am Donnerstag zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er am Pfingstmontag 2010 seine Frau auf deren Verlangen tötete und fünf Nachbarn in Lebensgefahr brachte. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der 63-Jährige wollte sich nach eigener Aussage gemeinsam mit seiner Ehefrau das Leben nehmen. Er gab zu, die Doppelhaushälfte in die Luft gesprengt zu haben. Hintergrund waren Mietschulden in Höhe von 10.000 Euro. Seine 60 Jahre alte Ehefrau starb an einem hitzebedingten Schock bei der Explosion, er selbst kam mit Verbrennungen davon. Die Nachbarn blieben unverletzt. Ihr Haus wurde jedoch schwer beschädigt und musste inzwischen abgerissen werden. Der Gesamtschaden wird auf 280.000 Euro beziffert.
Strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis des 63-Jährigen, die Entschuldigung bei den Nachbarn und deren Unversehrtheit. Zulasten des Angeklagten beurteilte die Kammer die psychischen Probleme, unter denen die Nachbarn noch heute leiden. Einem Gerichtsgutachten zufolge handelte der Mann im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Demnach war er zum Tatzeitpunkt aufgrund der Suizidgedanken in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
21.1.2011 LB