Hannover (dpa). Das Abbrennen von Bengalos in Fußballstadien wird von Gerichten unterschiedlich bewertet. Das Amtsgericht Hannover hat einen Anhänger von Eintracht Braunschweig wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann zündete am 8. November 2013 beim Bundesligaspiel zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig zwei bengalische Fackeln. In die Strafe ist nach Angaben des Gerichts eine andere Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung von einem Jahr und zwei Monaten einbezogen.
Vor knapp vier Wochen hat das Amtsgericht Hannover das Verfahren gegen einen anderen Stadionbesucher wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung eingestellt – mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte ebenfalls bei dem brisanten Niedersachsenduell zwei Bengalos gezündet und in der Hand abgebrannt. Er musste 300 Euro zahlen, gilt aber nicht als vorbestraft.
Im aktuellen Fall argumentierte der Richter anders. Er führte an, dass der Angeklagte eine nicht unerhebliche Verletzung umstehender Fußballfans billigend in Kauf genommen habe. Die Einzelstrafe für das Abbrennen der Bengalos wurde auf vier Monate festgesetzt, die Bewährungszeit auf drei Jahre. Der Eintrachtfan muss außerdem 500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.
13.03.2015 Ta