Todesschuss von Memmingen: Staatsanwalt sieht Notwehr

Memmingen (dpa/lby). Der tödliche Schuss eines Polizisten auf einen per Haftbefehl gesuchten Mann in Memmingen wird von der Staatsanwaltschaft als Notwehr eingestuft. Der Beamte sei von dem 48-Jährigen mit einem Messer angegriffen worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen, Christoph Ebert. «Die beiden standen sich direkt gegenüber, der Polizist konnte nicht ausweichen.» Es fielen drei Schüsse. Von zwei Kugeln wurde das Opfer in die Brust getroffen, wie die Obduktion ergab.

Direkt nach dem Zwischenfall am Mittwoch seien die sechs am Einsatz beteiligten Beamten sowie Anwohner als Zeugen vernommen worden, sagte Ebert. Die Aussagen von zwei Anwohnern, die das Geschehen verfolgten, bestätigten die Angaben der Beamten. Die Polizisten hätten über mehrere Minuten versucht, die Situation zu beruhigen und den Mann zur Aufgabe zu bringen. Das sei auch mit Pfefferspray nicht gelungen. «Ich kann kein Argument finden, das gegen Notwehr spricht», sagte Ebert. Die Polizisten seien massiv betroffen und seelisch belastet.

Der bei der Polizei als problematisch bekannte Mann sollte bei dem Einsatz festgenommen werden. Als er mit einem Messer auf die Beamten losging und sich nicht bremsen ließ, feuerte ein Polizist auf ihn. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt und zwei Stunden später in einer Klinik für tot erklärt.

13.03.2015 Ta