Münster/Coesfeld (dpa). Ein butaler Akt der Selbstjustiz beschäftigt die Kripo in Münster: Nach der Misshandlung eines 18-Jährigen in Lüdinghausen hat das Amtsgericht Münster Untersuchungshaft gegen zwei 17-Jährige und einen 19 Jahre alten Tatverdächtigen angeordnet. Die Haftbefehle seien wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung erlassen worden, erklärte der zuständige Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt.
Angler hatten den 18-jährigen Mann aus Münster mit schweren Schnittverletzungen gestern kurz nach Mitternacht in einem Wald nahe dem Dortmund-Ems-Kanal gefunden. Sie leisteten Erste Hilfe, alarmierten Polizei und Rettungskräfte. Wenig später nahmen die Polizisten die drei Tatverdächtigen fest: einen 17-Jährigen, ein gleichaltriges Mädchen und einen 19 Jahre alten Mann. Sie saßen in einem geparkten Auto in der Nähe des Kanals.
Bestrafung für Vergewaltigung?
«Die ersten Vernehmungen ergaben, dass sich die Misshandlungen des 18-Jährigen als Bestrafung darstellen. Der Münsteraner soll die 17-Jährige vor etwa einer Woche vergewaltigt haben», teilte Botzenhardt mit. Es sei jedoch keine Vergewaltigung angezeigt worden. Die Tatverdächtige habe angegeben, dem 18-Jährigen mit den Malträtierungen eine Lektion erteilen zu wollen. Botzenhardt gab an, die Vergewaltigungsvorwürfe würden geprüft. Zunächst stehe aber der Verdacht des versuchten Mordes im Fokus der Ermittlungen.
Die Tatverdächtigen hätten den Beamten gegenüber widersprüchliche Aussagen gemacht, heißt es. Die Ermittler vermuten, dass die Tatverdächtigen ihr Opfer unter einem Vorwand in den Wald gelockt und dort misshandelt haben. Der 18-Jährige sei aufgrund seiner schweren Verletzungen nicht vernehmungsfähig. Er sei notoperiert worden, schwebe aber nicht in Lebensgefahr. Gestern Nachmittag war sein Zustand kritisch, aber stabil.
29.05.2016 Ta / wel